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Fachgebiet
Das Unfallrecht umfasst die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Schadensereignissen gegenüber Schädigern, beziehungsweise gegnerischen Versicherern. Die Abwicklung beinhaltet die Geltendmachung der entstandenen Sach- und Personenschäden.
Bei Abrechnungen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen werden die anfallenden Anwaltskosten direkt bei dieser geltend gemacht.
Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch umfassend geltend machen.
Ordnungswidrigkeiten
Bußgeldangelegenheiten
Vertragsrecht / Autokauf
Weitere Fachgebiete:
Spezialisierung
Schadensabrechnung
Wertminderung
Nutzungsausfall/Mietwagenkosten
Sachverständigenkosten
Kostenpauschale
Personenschäden
Schmerzensgeld
Haushaltsführungsschaden
vermehrte Bedürfnisse
Verdienstausfall
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