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Fachgebiet

Das Unfallrecht umfasst die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach Schadensereignissen gegenüber Schädigern, beziehungsweise gegnerischen Versicherern. Die Abwicklung beinhaltet die Geltendmachung der entstandenen Sach- und Personenschäden.

 

Bei Abrechnungen gegenüber gegnerischen Haftpflichtversicherungen werden die anfallenden Anwaltskosten direkt bei dieser geltend gemacht.

 

Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch umfassend geltend machen.

Ordnungswidrigkeiten

Bußgeldangelegenheiten

Vertragsrecht / Autokauf

 

Weitere Fachgebiete:
Spezialisierung

Schadensabrechnung

Wertminderung

Nutzungsausfall/Mietwagenkosten

Sachverständigenkosten

Kostenpauschale

 

Personenschäden

Schmerzensgeld

Haushaltsführungsschaden

vermehrte Bedürfnisse

Verdienstausfall

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